Kosten

Alle entstehenden Kosten sind hier aufgeführt, es entstehen keine weiteren.

Alle Angaben sind brutto, das bedeutet sie stellen den Endbetrag dar.

Folgende monatliche Kosten entstehen bei der Beauftragung

Zwischen 1400 und 1750 EUR brutto (in Ausnahmefällen bis zu 1900 EUR) monatlich

Je nach polnischem Pflegedienst, Dienstleister, Anforderungsprofil

Diese Kosten werden monatlich fällig und beinhalten die Arbeit der Mitarbeiterin vor Ort, enthalten sind alle Abzüge wie Steuern, Krankenversicherung und Sozialabgaben.

Bei mehreren zu betreuenden Personen und jeweiligem Bestehen einer Pflegestufe, bzw. bei erschwerten Bedingungen kann der Betrag bis 2400 Euro betragen.

Die Sozialabgaben werden in Polen bezahlt und setzten sich wie folgt zusammen:

Arbeitnehmerseits:

9,76 % Rentenversicherung
6,50 % Frührentenabgabe - sollte man nach Krankheit Frührentner werden
2,45 % Krankengeldabgabe - 30 Tage Krankengeld - 100% des Gehaltes
19,00 % Einkommenssteuer
9,00 % Krankenversicherung

Arbeitgeberseits:

9,76 % Rentenversicherung
6,50 % Frührentenabgabe - sollte ein Mitarbeiter nach Krankheit Frührentner werden
2,60 % Gehaltsversicherung - wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird bekommten polnische Angestellte 2 Monate weiter ihr volles Gehalt

sowie natürlich das Nettoeinkommen der Mitarbeiterin und ein dann noch zu versteuernder Überschuß für das polnische Unternehmen.
sowie 22% Umsatzsteuer auf die Gesamtsumme.

Das bedeutet, sie sind bei der Beauftragung lediglich ein Auftraggeber, kein Arbeitgeber. Arbeitgeber ist das polnische Unternehmen, welches eigenverantwortlich die erforderlichen bürokratischen Abrechungen und auch die Abgabenentrichtung erledigt.

Welche weiteren Kosten enstehen?

Fahrtkostenzuschuss in Höhe von ca. 100 Euro

Kost und Logis sind für das entsendete Betreuungspersonal frei

Service- und Betreuungspauschale

800.- € inkl. MwSt. pro Jahr (bzw. anteilig bezogen auf die entsprechende Vertragslaufzeit)

Flexible Vertragslaufzeiten von 3-12 Monaten. Bei einer Verlängerung des Vertrages werden bereits gezahlte Honorare angerechnet.

Diese Kosten entstehen zu Beginn einmalig und beziehen sich auf die gesamte Vertrags-laufzeit, auch bei Wechsel einer Kraft. Enthalten ist die Betreuung bei Problemen (auch vor Ort), Vertragsanpassungen, Abklärungen mit unserem polnischen Partner und Organisation. Die Fälligkeit tritt erst bei Vertragsabschluß und bei unmittelbar bevorstehender Ankunft der Mitarbeiterin ein, vor Vertragsabschluß ist jede Serviceleistung unsererseits kostenlos und unverbindlich.

Bei Weiterführung oder Verlängerung eines Vertrages über 12 Monate hinaus wird der Betrag erneut fällig.

Eventuelle Beteiligung durch die Pflegekasse (Pflegegeld)

(wenn Sie privat gepflegt werden)

Pflegestufe I bzw. 205,00 Euro

Pflegestufe II bzw. 410,00 Euro

Pflegestufe III bzw. 665,00 Euro